Jetzt aber schnell: SSL-Verschlüsselung für Ihre Website

Haben Sie gewusst, dass Google Chrome ab dem 1.1.2017 Websites ohne SSL-Verschlüsselung als unsicher markieren wird?

Was genau bedeutet das?

Mit einem Marktanteil von 33 % in Deutschland (Quelle: www.browser-statistik.de) und 74 % weltweit (Quelle www.w3schools.com) ist der von Google im Jahre 2008 entwickelte Chrome der am häufigsten genutzte Webbrowser.

Eine sichere Website ist durch ein grünes Schloss als mit nachfolgendem grünen https: gekennzeichnet. Die Seite verfügt über ein SSL-Zertifikat, die Daten entsprechend verschlüsselt transferiert, inklusive Schutz vor Einsicht bzw. Manipulation durch Dritte.

Arbeiten Sie noch mit einer unverschlüsselten Website, wird dies links neben der Adressleiste mit einem eingekreisten „i“ angezeigt. Mit Klick auf das „i“ erfährt der Besucher, dass die Verbindung nicht sicher ist und dass keine vertraulichen Informationen eingegeben werden sollen, da diese von Angreifern gestohlen werden könnten.

Was aktuell noch dezent gekennzeichnet ist, wird dem Betrachter ab Januar 2017 deutlicher und unmissverständlich vor Augen geführt werden. Wie genau sich das gestalten wird, ist noch nicht bekannt – wir dürfen gespannt sein.

Unterschätzten Sie das Google Penalty nicht

In der Vergangenheit hat Google Abstrafungen im Page Ranking immer dann vorgenommen, wenn Unternehmen ihre Website nicht nach seinen Richtlinien angepasst haben. Die angekündigte ‚Brandmarkung‘ einer unverschlüsselten Website lässt Vergleichbares erahnen.

Übrigens: Die SSL-Verschlüsselung ist seit 2014 bei Google ein Ranking-Faktor.

Nutzen Sie die Vorteile der SSL-Verschlüsselung zu Ihrem Vorteil

Stärken Sie das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihr Unternehmen, indem Sie mit SSL-Zertifikat und SSL-Verschlüsselung arbeiten und zeigen Sie ganz deutlich, dass Ihnen der Schutz von vertraulichen Kundendaten wichtig ist.

Nutzen Sie das ‚grüne Schloss‘ als Qualitätssiegel und profitieren Sie von positiven Effekten auf die SEO-Visibility und bessere Platzierung in Trefferlisten der Suchmaschinen – bzw. DER Suchmaschine, denn mit einem weltweiten Marktanteil von 90 % (Quelle: de.statista.com) kann Google es sich schließlich leisten, den Ton anzugeben.

Übrigens: Auch die bayerische Datenschutzbehörde prüft vor dem Hintergrund des § 9 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und § 13 TMG (Telemediengesetz), ob Unternehmen Ihre Pflicht erfüllen und z.B. bei Kontaktformularen anerkannte Verschlüsselungsverfahren im Einsatz haben. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder von bis zu € 50.000.

Keine Bange - es ist noch nicht zu spät

Etwa 50 % der KMUs arbeiten noch nicht mit SSL-Verschlüsselungen und / oder SSL-Zertifikaten. Dabei ist die Vorgehensweise denkbar einfach. Gerne beschreiben wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten und definieren die für Sie optimale Version (Basic – Standard – Extended Validation (EV) – Wild Card).

Fragen Sie uns – Ihr Ansprechpartner in Sachen SSL-Verschlüsselung für Ihre Website ist Stefan Schwarz.

Einwilligung

Wir verwenden Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unsere Dienstleistungen zu optimieren und unseren Service zu verbessern. Um diese Dienste verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unserer Datenschutzerklärung.

Ich stimme zu
  • Statistik
  • Kataloge auf Yumpu.com
  • YouTube
  • Barrierefreiheit