Die KfW fördert zukunftsweisende Vorhaben und innovative Unternehmen in Deutschland mit zinsgünstigen Finanzierungen auf breiter Ebene.
Lassen Sie sich das nicht entgehen!
Als kleines und mittlere (KMU) aber auch größeres Unternehmen (Small Mid-Caps) haben Sie die Möglichkeit, von einer weiteren Förderung im Bereich Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren zu profitieren.
Prüfen Sie Ihre Digitalisierungspläne und Maßnahmen gegen Cyberkriminalität
Eine Grundvoraussetzung ist, dass Sie eine Maßnahme im Bereich Digitalisierung planen, und/oder Ihre Maßnahme einem ‚Innovationsvorhaben‘ zuzuordnen ist, bzw. Sie als innovatives Unternehmen die Förderung für Investitionen und Betriebsmittel in Anspruch nehmen. Dazu zählen unter anderem auch Investitionen im Bereich IT- und/oder Datensicherheitskonzepte.
Good to know
Es gibt eine überschaubare Reihe von weiteren Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt. Damit Sie einen ersten Eindruck der Machbarkeit erhalten, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
- Bereits abgeschlossene Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Auch für einen Unternehmens-/Beteiligungserwerb, Treuhandkonstruktionen und In-Sich-Geschäfte erhalten Sie keine Förderung.
- Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Bedingungen möglich (z.B. keine Überfinanzierung, beihilferechtliche Kumulierungsbestimmungen etc.)
- Sie sind antragsberechtigt, sofern Ihr Unternehmen bzw. Sie selbst als freiberuflich Tätiger seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv ist bzw. sind. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen zu Mitarbeiterzahl (< 250 bei KMU), Umsatz und Besitzverhältnissen.
- Der Kreditbetrag beläuft sich auf mindestens € 25.000 und maximal € 25 Mio. pro Vorhaben. Damit können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert werden.
- Es fällt keine Bereitstellungsprovision an. Der Zinssatz beginnt ab 1,0 % für alle Laufzeiten und ist für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben; es stehen unterschiedliche Laufzeitvarianten zur Auswahl (mindestens 2 Jahre, maximal 10 Jahre bzw. bei Betriebsmittelfinanzierungen mit Haftungsfreistellung max. 5 Jahre).
- Sie haben die Option auf eine bis zu 70 %-ige Haftungsfreistellung
- Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen, muss aber innerhalb von 12 Monaten nach Zuteilung abgerufen werden (Fristverlängerung ist möglich).
Partizipieren Sie von den ‚Innovationsagenda‘
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt mit dieser Förderung die Weichen für die Stärkung der Innovationskraft des Mittelstandes und seine Partizipation an der erfolgreichen Wertschöpfung im 21. Jahrhundert.
Details zu Bereitstellung, Tilgung, Haftungsfreistellung und Sicherheiten (inkl. Sonderbedingungen) sowie zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragsstellung können Sie in vorab diesem Merkblatt entnehmen.
Keine Zeit für den Antragsdschungel?
Sie planen eine Maßnahme– oder sehen die Förderung als Ihre Chance für die Realisierung einer längst fälligen Maßnahme im Bereich IT- und/oder Datensicherheitskonzepte? Und möchten Sie wissen, ob Ihr Unternehmen bzw. die Maßnahme eine Chance auf Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der Förderfähigkeit hat? Dann fragen Sie uns!
Gerne beraten wir Sie! Konstanze Hirsch, Wilhelm Fritz und Florian Schneider sind Ihre kompetenten Ansprechpartner.
Die Abkürzung ERP steht für Enterprise Resource Planning und bezeichnet die unternehmerische Aufgabe, Ressourcen (u.a. IT-Systeme) zu planen und zu steuern.