Auch 2018 können kleine und mittlere Unternehmen einen Antrag auf Fördergelder zur Unterstützung von Investitionen zur Digitalisierung stellen.
Zu den förderfähigen Bereichen zählen die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Es gibt nach wie vor drei Varianten des Digitalbonus
- Digitalbonus Standard
- Digitalbonus Plus
- Digitalkredit
Ob Ihre Investition den Richtlinien entspricht bzw. Ihr Unternehmen in den Förderbereich des Digitalbonus fällt, wird immer im Einzelfall entschieden.
Verschenken Sie kein Geld!
Wir haben viele Kunden bei der Beantragung ihrer Fördermittel unterstützt und bewilligte Investitionsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt. Sprechen Sie uns gerne an - Konstanze Hirsch, Wilhelm Fritz und Florian Schneider sind Ihre Experten in Sachen Digitalbonus.