Die DSGVO und ihre Stolperfallen für Webseitenbetreiber

Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bedeutsames Urteil zur Cookie-Informationspflicht von Webseitenbetreibern verabschiedet. Demnach müssen bei der Verwendung von Analyse-Tools Anpassungen vorgenommen werden, damit Sie nicht in die Abmahn-Falle geraten. Denn eines ist klar: Verstöße werden mit empfindlichen und umsatzabhängigen Bußgeldern geahndet. 

Welche Tracking-Tools haben Sie im Einsatz?

Natürlich wollen Sie als Betreiber einer Website gerne mehr über den Traffic auf ihrer Homepage wissen: Woher Ihre Besucher kommen, was gesucht wird, wie lange die Sitzungsdauer ist, ob die Absprungrate verbessert werden konnte, welche Seiten besucht wurden und vieles mehr. All das konnten Sie bislang ausführlich und ohne Einverständnis Ihrer Besucher über Google Analytics und Alternativen wie Matomo (ehemals Piwik), Mint, Histats & Co. analysieren. Doch das ist nun vorbei! Denn seit  dem 1. Oktober 2019 besteht eine generelle, aktive Informationspflicht! Laut EuGH-Urteil müssen Webseitenbesucher aktiv dem Setzen der Cookies von Webseiten zustimmen!

Cookie-Banner für externes Tracking

Sofern Sie eines der oben genannten oder auch ein anderes Tracking-Tool im Einsatz haben, müssen Sie ein Cookie-Banner verwenden, bei dem Besucher sehen, welche Cookies verwendet werden und ihnen die Möglichkeit geben, diese explizit auszuwählen und zu genehmigen.

Leichter gesagt als getan, denn Sie müssen besonders darauf achten, dass ...

  • Sie ein rechtskonformes Pop-Up-Fensters oder Cookie-Banner einsetzen
  • keine Häkchen voreingestellt bzw. keine Vorauswahl getroffen ist. Die Einwilligung muss aktiv durch den Webseiten-Nutzer erfolgen (Opt-In).
  • die Cookies nicht mit dem Aufruf der Seite, sondern erst nach erfolgter Einwilligung geladen werden

Erfahrungsgemäß stimmen nur wenige Besucher einem 'Marketingtracking' und damit einer Analyse ihres Besucherverhaltens aktiv zu. Es bleibt daher zu überlegen, ob Sie weiterhin Tracking-Tools im Einsatz haben oder nicht gänzlich darauf verzichten wollen - über kurz oder lang werden sie wohl keine repräsentativen oder verwertbaren Ergebnisse mehr liefern.

Achtung Stolperfalle: Dienste von Drittanbietern!

Auch wenn Sie noch nie ein Analysetool implementiert haben (meist muss dazu ein Tracking-Code in die Website eingebaut werden), gilt es zu prüfen, ob Sie Dienste von Drittanbietern auf Ihrer Website eingebunden haben. Dazu zählen zum Beispiel Google Maps, Google Tag Manager, externe Buchungs-, Reservierungs- und Kursverwaltungssysteme, externe iframes, Youtube oder vimeo. Falls dem so ist, müssen Sie ebenfalls handeln und eine Cookie-Zustimmung implementieren.

Kommen Sie auf die sichere Seite mit SCHWARZ !

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Website betroffen ist? Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Site auf Stolperfallen. Sie wissen nicht, wie Sie die Cookie-Zustimmung auf Ihrer Homepage einbauen können? Auch dabei unterstützen wir Sie gerne. Ihr Ansprechpartner ist Stefan Schwarz. Senden Sie eine Mail an unseren Support oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular weiter unten auf der Seite und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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