Jetzt mit der Überbrückungshilfe III zur neuen Homepage
05.07.2021Die Frist für Anträge zur Überbrückungshilfe III wurde bis 31. Oktober 2021 verlängert (Überbrückungshilfe III Plus). Damit haben kleine und mittlere Unternehmen aller Rechtsformen, also auch Soloselbständige und Freiberufler weiterhin die Möglichkeit, bis zu 20.000 €uro für Digitalisierungsmaßnahmen zu erhalten, sofern sie in einem oder mehreren Monaten des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum jeweiligen Referenzzeitraum im Jahr 2019 erlitten haben.
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